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k-P1120050 k-P1120062 k-P1290576

Schwimmbäder

Da die klimatischen Bedingungen in Schwimmbädern deutlich von den normativen Grundbedingungen zur wärme- und feuchtetechnischen Beurteilung abweichen, müssen die Randbedingungen für die Berechnungen immer auf den Einzelfall bezogen und mit dem Nutzer abgestimmt werden. Auf diesen Grundlagen aufbauend kann erst die bauphysikalische Bewertung und dämmtechnische Auslegung der Außenbauteile erfolgen. In Tabelle 1 sind vergleichend die vereinfachten Klimabedingungen, nach DIN 4108-3 zum Wärmeschutz und der Energie-Einsparung in Gebäuden für eine normale Wohn- oder Büronutzung für den Feuchteschutz im Winter und die Randbedingungen nach VDI 2089 zum Innenraumklima in einem Schwimmbad dargestellt.

Aus dieser Besonderheit der Schwimmbadnutzung resultiert, dass die Anforderungen, an den Feuchte- und Wärmeschutz, für Konstruktionen im Schwimmbad höher sind und damit auch die konstruktiven und bauphysikalischen Anforderungen an das Objekt.

Randbedingungen für die Konstruktion

Im Gegensatz zu herkömmlichen Gebäuden haben Hallenbädern eine wärmeübertragende Umfassungsfläche, bei der nahezu zu jeder Jahreszeit ein Wärmestrom von der Innen- zur Außenseite vorliegt, da die Raumtemperatur ganzjährig etwa 30 bis 34 Grad Celsius beträgt. Dadurch entstehen auch in den warmen Monaten Wärmeverluste.

Insbesondere den gedämmten Dachflächen der Schwimmhallen sollte dabei ein besonderes Augenmerk gelten. Häufig werden die Schwimmhallen mit einem Flachdach konstruiert, das aus einer Binderkonstruktion besteht und mit Trapezblechen und oberseitig mit Dampfsperren, Dämmung und Dachabdichtung abgedeckt wird.

Mit der Wahl des Dämmmaterials können bereits Schadensbilder bei einer mangelhaften Ausführung prognostiziert beziehungsweise ausgeschlossen werden. Wenn diese Eventualfälle eines Schadens für eine nachhaltige und wartungsarme Gebäudehülle schon im Planungsprozess Beachtung finden, können spätere Kosten durch Sanierungsmaßnahmen für den Badbetreiber gering gehalten werden.