Home

Profil

Kontakt

 

 

 

 

 

 

Logo SV-Büro

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 / Allgemeines – Geltungsbereich

Allen Leistungen des Sachverständigenbüros Hartmann liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegen stehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge, als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§ 2 / Auftragserteilung

1. Die Aufträge sind für das SV-Büro Hartmann erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Schriftliche Bestätigungen sind auch zwingend erforderlich bei Änderungen, Ergänzungen und mündlichen Nebenabreden.

Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern des SV-Büros sowie des Sachverständigen selbst.

2. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des SV-Büros Hartmann auf elektronischem Wege, wird das SV-Büro den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom SV-Büro Hartmann gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen des SV-Büros per Email oder Fax zugesandt.

 

§ 3 / Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem SV-Büro Hartmann oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Das SV-Büro Hartmann behält sich vor, mit der Durchführung der Leistung erst nach Ablauf der 1-wöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

3. Der Auftraggeber veranlasst die Ausführung der Leistung/Durchführung der Dienstleistung durch Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung der Leistung benötigt werden. Übersendet bzw. übermittelt der Verbraucher die in Satz 1 genannten Informationen bereits vor Ablauf der 1-wöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt des SV-Büros Hartmann im Sinne der Ziffer 2.

 

§ 4 / Leistungen

1. Das SV-Büro Hartmann wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.

2. Sofern es zur sachgemäßen Erledigung der Leistung notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und das SV-Büro Hartmann hierüber informieren.

3. Der Umfang der vom SV-Büro Hartmann zu erbringenden Leistungen wird bei Erstellung des Auftrages schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

 

§ 5 / Auftraggeber-Pflichten

1. Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig dem SV-Büro Hartmann zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.

3. Bei Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte 1. und 2. übernimmt das dadurch entstehende Risiko alleine der Auftraggeber, soweit nicht das SV-Büro Hartmann ein Mitverschulden trifft.

 

§ 6 / Geheimhaltung

1. Das SV-Büro Hartmann beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht und trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden.

2. Das SV-Büro Hartmann kann von den schriftlichen Unterlagen, die ihm zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen.

3. An den erbrachten Dienstleistungen behält sich das SV-Büro Hartmann die Urheberrechte ausdrücklich vor.

4. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen vom SV-Büro Hartmann schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrages erstellte Gutachten bzw. die von dem SV-Büro Hartmann erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

 

§ 7 / Zahlungsbedingungen

1. Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Für die Berechnung der Leistungen des SV-Büros Hartmann wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrages gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.

3. Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung ist die jeweils gültige Gebührenordnung des SV-Büros Hartmann, die dem Auftraggeber bekannt ist. Dies gilt nicht, soweit für die zu erbringende Teilleistung wie z. B. Wertgutachten ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart worden ist. Etwaige Gebührenerhöhungen sind drei Monate im voraus anzukündigen. Diese berechtigen den Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat zu einer Kündigung zum Termin der Preiserhöhung.

4. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Eine Aufrechnung oder eine Zurückhaltung mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann das SV-Büro Hartmann vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen dem SV-Büro Hartmann im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu. Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem SV-Büro Hartmann ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden des SV-Büros wesentlich niedriger ist.

7. Sollten dem SV-Büro Hartmann Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist es berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen.

Auch kann das SV-Büro Hartmann in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

8. Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können vom SV-Büro Hartmann erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzungen in Verzug, so hat das SV-Büro Hartmann das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Nichterfüllung zu verlangen.

 

§ 8 / Fristen

1. Die Auftragsfristen des SV-Büros Hartmann sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Verbindliche Liefertermine zur Erstattung der Sachverständigenleistung bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Vorauszahlung bzw. der Unterlagen.

3. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist, seien es verbindliche oder unverbindliche Termine oder Fristen, überschritten, so kommt das SV-Büro Hartmann in Verzug, wenn es die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen tritt Lieferverzug nicht ein.

4. Neben der Lieferung kann der Auftraggeber Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn dem SV-Büro Hartmann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

5. Hinsichtlich der Frist für die Leistungserbringung kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzugs von dem Sachverständigenbüro Hartmann oder von der vom SV-Büro vertretenen Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 / Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen.

2. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn das SV-Büro Hartmann auch nach vorheriger vergeblicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen seine Sachverständigenpflichten grob verstößt.

3. Aus wichtigen Gründen ist das SV-Büro Hartmann zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Gutachtens/der Leistung des SV-Büros Hartmann zu verfälschen, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldenverzug gerät.

4. Bei Kündigung des Vertrages aus wichtigem, vom SV-Büro Hartmann zu vertretendem Grund, kann das SV-Büro eine Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist.

5. In den anderen Fällen behält das SV-Büro Hartmann den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die vom SV-Büro Hartmann noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.

 

§ 10 / Gewährleistung

1. Soweit das SV-Büro Hartmann Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass das SV-Büro keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, an Hand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.

2. Ansonsten kann das SV-Büro Hartmann bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des SV-Büros Hartmann durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern das SV-Büro Hartmann die in einem Mangel zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang des Gutachtens/der Leistung dem SV-Büro Hartmann schriftlich anzuzeigen.

5. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.

 

§ 11 / Haftung

1. Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet das SV-Büro Hartmann nur, wenn das SV-Büro, sein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn das SV-Büro fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten ist die Ersatzpflicht vom SV-Büro Hartmann jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Für den Fall der Haftung wegen Fahrlässigkeit wird die Haftung je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf 500.000,00 EUR für Sachschäden bzw. 250.000,00 EUR für Vermögensschäden.

3. Der in den Ziffern 1. und 2. genannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die das SV-Büro Hartmann aufkommen muss, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Soweit Schadenersatzansprüche gegen das SV-Büro Hartmann ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des SV-Büros Hartmann.

6. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistungen nach § 10 bleiben unberührt.

7. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 634 a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren ab Eingang des Gutachtens/der Leistung beim Auftraggeber.

 

§ 12 / Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz des SV-Büros Hartmann in Rommerskirchen.

2. Der ausschließliche Gerichtsstrand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des SV-Büros Hartmann, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Im übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen des SV-Büros Hartmann gegen den Auftraggeber, soweit dieser Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

4. Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Für Österreich gilt ergänzend § 1299 ABGB. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird in Folge dessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und das SV-Büro Hartmann verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

 

Rommerskirchen, im Juni 2011

-gültig ab 01.07.2011-